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VIRTUELLER RUNDGANG

Wir laden Sie herzlich ein, unsere neuen Geschäftsräume gegenüber dem Klinikum in Straubing in Form eines virtuellen Rundganges zu besichtigen.

ZUM RUNDGANG

ERÖFFNUNG DER GESCHÄFTSSTELLE BOgen Ab 1. JANuar 2022

Ganz nach unserem Motto:
„Wir sind da, wo Sie uns brauchen“
eröffnen wir zum 01. Januar 2022…

HIER GEHT’S WEITER…

WEITERE AKTUELLE EINTRÄGE

ALLE EINTRÄGE

 

Was ist zu tun?

Nach dem Eintritt eines Trauerfalles sollte möglichst zeitnah telefonisch Kontakt zu uns aufgenommen werden. Wir besprechen die aktuelle Situation mit Ihnen und bieten sofort Hilfestellung bei den ersten anfallenden Fragen.

Wenn der Trauerfall in der Wohnung eintritt, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Erst danach können wir die Überführung durchführen. Wir sprechen diesen Termin mit Ihnen ab und werden uns selbstverständlich bemühen, den Verstorbenen zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt abzuholen.

Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Altenheim wird zunächst die Todesbescheinigung durch einen Arzt intern veranlasst und ausgestellt sowie die Familie benachrichtigt. Anschließend sollten Sie uns benachrichtigen, und nach Rücksprache mit der Verwaltung und oder dem Pflegepersonal wird die Überführung von uns durchgeführt.

Als Angehöriger haben Sie grundsätzlich das Recht, jedes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das Sie für richtig empfinden. Sie haben das sogenannte „rechtmäßige Wahlrecht“! Den wenigsten ist dies bekannt und folgen daher einem Irrglauben der immer noch weit verbreitet ist.

Tatsächlich aber kann jeder Angehörige das Bestattungsunternehmen seines Vertauens mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragen. Die Betreuung der Hinterbliebenen, Versorgung des Verstorbenen, die Überführung, die Absprache aller Termine, die Behördengänge, all dies kann frei gewählt werden und wird grundsätzlich auch von uns überall, ohne örtliche Einschränkung, selbstverständlich auch im Stadtgebiet Straubing oder Bogen, angeboten.

Wenn ein Bestattungsinstitut einen „Vertrag“ mit der jeweiligen Gemeinde hat, sagt das lediglich aus, dass die Friedhofarbeiten, wie Grabaushub, Sarg- oder Urnenträgerdienste sowie evtl. auch die Leichenhausreinigung von nur diesem einem Bestattungsunternehmen ausgeführt werden, jedoch für die Angehörigen keine weitere Verpflichtung besteht. In Straubing unterliegen die Friedhofstätigkeiten einzig und allein der kirchlichen Friedhofsverwaltung St. Michael. Diese wird durch uns über die Bestattungstermine informiert.

Bei Fragen bezüglich der jeweiligen Zuständigkeiten fragen Sie uns – Wir sind ihr erster Ansprechpartner.

Burgstrasse 46 
94360 Mitterfels

 ANFAHRT

St. Elisabeth Str. 14 
94315 Straubing

 ANFAHRT

Bahnhofstraße 1
94342 Straßkirchen

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Stadtplatz 4
94327 Bogen

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